Unterstützungsmöglichkeiten für Auszubildende
» Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Jugendliche, die während ihrer dualen oder betrieblichen Ausbildung nicht mehr im Elternhaus wohnen, können bei der Agentur für Arbeit eine Berufsausbildungshilfe (BAB) beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Wohnsituation und dem Einkommen des Azubis und der Eltern. Anträge für die Beihilfe gibt es in den Geschäftsstellen der Arbeitsagentur. Der BAB-Rechner hilft bei der Berrechnung der Zuschüsse.
» Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) haben das Ziel, den Ausbildungserfolg bzw. den Erfolg der Einstiegsqualifizierung (EQ) zu sichern. Sie können bei Bedarf zu Beginn und jederzeit während der Ausbildung oder EQ gewährt werden.
Ein spezieller Unterricht und ggs. begleitende sozialpädagogische Betreuung tragen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten bei und/oder fördern das Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und fachpraktischer Fertigkeiten. Dabei entstehen Ihnen keine Kosten. Der Zeitaufwand für abH beträgt 3 bis 8 Stunden pro Woche.
» Schüler-BAföG
Das "Schüler-BAföG" erhalten Schülerinnen und Schüler, die eine schulische Ausbildung absolvieren. Das heißt, wenn sie eine weiterführende oder berufsbildende Schule besuchen, beispielsweise Berufsfachschulen oder Fachoberschulen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Jugendlichen mindestens die 10. Klasse besuchen und nicht mehr bei den Eltern wohnen. Der Zuschuss ist abhängig vom eigenen Einkommen und dem Vermögen und Einkommen der Eltern. Informationen und Anträge gibt es bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung.
» Stipendien für Auslandspraktika
Die Gesellschaft für Europabildung e. V. (GEB) vergibt im Rahmen des EU-Programms Stipendien für Berufspraktika (inklusive Sprachkurs und Kulturprogramm) für die Länder Spanien, Großbritannien, Irland, Polen und Türkei.
» Ausbildungsgeld für behinderte Menschen
Das Ausbildungsgeld ist eine Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, die nur von der Bundesagentur für Arbeit für behinderte Menschen erbracht wird. Wenn Du keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, kannst Du Anspruch auf Ausbildungsgeld haben.
Anspruch auf Ausbildungsgeld besteht dem Grunde nach, wenn Du als behinderter Mensch
- erstmalig eine Berufsausbildung absolvierst oder
- an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung teilnimmst oder
- eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen unterstützter Beschäftigung nach § 38a SGB IX durchläufst oder
- du dich im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen befindest.
Ausbildungsgeld erhalten also im Regelfall jugendliche behinderte Menschen, die noch keine Berufsausbildung absolviert haben. Ob die grundsätzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, prüft die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit.
ANSPRECHPARTNER
Agentur für Arbeit Pirna
Team Berufsberatung
Seminarstraße 9
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